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   OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02   

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OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02 (https://dejure.org/2002,19919)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.08.2002 - 5 W 98/02 (https://dejure.org/2002,19919)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. August 2002 - 5 W 98/02 (https://dejure.org/2002,19919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 3 OH 4/02
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.08.1997 - 5 W 57/97

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen;

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02
    Im übrigen weist der Senat darauf hin, dass er seine Auffassung zur restriktiven Anwendung von § 485 Abs. 1, 2 ZPO in Arzthaftungssachen (vgl. Senat NJW 1999, 875), anlässlich einer weiteren Entscheidung durch Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zur Überprüfung durch den BGH gestellt hat (Beschluss vom 25. Juli 02 - 5 W 86/02 -).
  • OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02

    Zivilprozessrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Durchführung eines

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02
    Im übrigen weist der Senat darauf hin, dass er seine Auffassung zur restriktiven Anwendung von § 485 Abs. 1, 2 ZPO in Arzthaftungssachen (vgl. Senat NJW 1999, 875), anlässlich einer weiteren Entscheidung durch Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zur Überprüfung durch den BGH gestellt hat (Beschluss vom 25. Juli 02 - 5 W 86/02 -).
  • OLG Naumburg, 25.02.2016 - 1 W 46/15

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit zur Feststellung eines

    Der Sachverhalt, in den die Beweisfragen eingebettet sind, ergibt sich vor diesem Hintergrund hinreichend aus dem Inhalt des Schriftsatzes vom 13.10.2015 ( zur Frage ( 1 ) aus dem Schriftsatz vom 13.10.2015: OLG Köln Beschluss vom 7.8.2002 - 5 W 98/02 - [ VersR 2002, 375 ] ).
  • OLG Köln, 29.04.2009 - 5 W 3/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens hinsichtlich

    Die Antragstellerin beruft sich zur Begründung ihrer Haupt- und Hilfsanträge auch ohne Erfolg auf den Beschluss des Senates vom 7 August 2002 [5 W 98/02, VersR 2003, 375].

    Dieser Grundsatzentscheidung hat sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen, wobei er an seiner Entscheidung vom 7. August 2002 [5 W 98/02, VersR 2003, 375] und an weiteren Entscheidungen aus der Zeit vor Januar 2003 nicht mehr festhält, soweit sie hiervon abweichen.

  • OLG Naumburg, 11.12.2013 - 1 W 41/13

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an der Beweissicherung in

    Es lässt sich feststellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, insbesondere ob eine fehlerhafte prothetische Versorgung auf eine standardwidrige Behandlung zurückzuführen ist (BGH a.a.O.; OLG Köln VersR 2003, 375; OLG Karlsruhe VersR 2003, 374; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 485 Rdn. 24).
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